AGBs

1. Allgemeines
1.1 Diese Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte mit unseren Kunden. Einkaufsbedingungen des Kunden verpflichten uns nicht.

1.2 Der Besteller ist an seine Bestellung für die Dauer von vier Wochen gebunden. Erst mit unserer Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zustande.

1.3 Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt. Gleiches gilt für den Fall, dass die Bestellung an den Kunden versendet wird. Nach Übergabe der in der Auftragsbestätigung aufgeführten Ware an den Frachtführer (Sped., DHL, DPD o. a.), gilt dies aus ausdrückliche Zustimmung des Kunden.

1.4 Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.


2. Lieferung
2.1 Die Ware wird auf Kosten und Gefahr des Käufers geliefert, soweit nichts anderes vereinbart wird. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer etc. auf den Kunden über. Mangels anderer schriftlicher Vereinbarung verrechnen wir allfällige Kosten für Einbau, Montage und Inbetriebnahme gesondert.

2.2 Vereinbarte Lieferung setzt voraus, dass die Anfahrtsstrasse mit schwerem Lastzug befahrbar ist.

2.3 Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie zum Liefertermin nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich abgerufen wird; in diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten unseres Kunden zu lagern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist freihändig zu verkaufen. Dieser Verkauf stellt jedoch keinen Rücktritt vom Vertrag dar; der Verkaufserlös ist lediglich auf den geschuldeten Kaufpreis in Anrechnung zu bringen.

2.4 Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung und dgl. sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle (leichte Fahrlässigkeit schadet hier nicht) befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind, jedoch in jedem Falle nur insoweit, als wir dem Kunden diese Ereignisse als Ursache der Leistungsstörung nachweisen. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.

2.5 Die Ware reist branchenüblich verpackt; die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis verrechnet. Verpackungsmaterial wird nur zurückgenommen oder vergütet, soweit dies schriftlich vereinbart ist.

2.6 Die Ware wird gegen Transportschäden, Transportverlust oder Bruch auf schriftliche Anordnung des Kunden und dann zu seinen Lasten und seine Rechnung versichert. Äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei Empfang der Ware zu melden und unverzüglich deren Art und Umfang schriftlich mitzuteilen.

2.7 Alle bekannt gegebenen und vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen sind ungefähr. Fixgeschäfte sind ausgeschlossen.
Teillieferungen und Teilrechnungslegung sind zulässig.

2.8 Bei Werkverträgen erfolgt die Abrechnung nach Fertigstellung nach Tatsächlich erbrachten Leistungen. Für erbrachte Regieleistungen ist das Volle Entgelt auch ohne Unterfertigung von Regiebestätigungen zu entrichten.


3. Mängelrüge/Gewährleistung
3.1 Wir leisten Gewähr, dass die Ware ordnungsgemäß ist und gewöhnliche Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn diese schriftlich zugesagt wurden.

3.2 Für Ware, die als mindere Qualität wie z.B.“Zweite Wahl“, „Restposten“ bezeichnet wird, ist die Gewährleistung entsprechend auf die Eigenschaften eingeschränkt, die nach der besonderen Kennzeichnung der Ware zu erwarten sind.

3.3 Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen kann keine Gewähr geleistet werden.

3.4 Angelieferte Waren sind vom Kunden sofort zu untersuchen, hierbei festgestellte Mängel sind unverzüglich anzuzeigen, dies bei sonstigem Ausschluss aller Ersatzansprüche des Kunden, der nicht Konsument im Sinne des KSchG ist.

3.5 Die Untersuchung der Ware lediglich durch Stichproben gilt nicht als ordnungsgemäße Untersuchung.

3.6 Die Gewährleistungsfrist bei beweglichen Sachen beträgt für Verbraucher im Sinne des KSchG zwei Jahre ab Ablieferung, sonst 6 Monate, bei Maschinen und Geräten aber maximal 300 Betriebsstunden. Mängelbehebung erfolgt nicht. Die Beweislast, dass ein von uns zu vertretender Mangel bei Ablieferung vorgelegen hat, trifft ausschließlich den Kunden. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist wegen einer Mängelbehebung erfolgt nicht.


4. Produkthaftung und Schadenersatzhaftung
4.1 Für von uns zu vertretende Schäden im Rahmen der Produkthaftung sowie für von uns verschuldete Schäden haften wir im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden haften. Die Beweislast für das Vorliegen dieser Schuldform trifft den Kunden.

4.2. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers. Uns treffen auch keine weiteren Aufklärungspflichten, insbesondere nicht über Lagerung, Wartung, Einbau oder sonstige Handhabung. Es trifft uns keine Verpflichtung, nicht von uns hergestellte Ware bei An- oder Weiterverkauf zu untersuchen.

4.3 Schadenersatzansprüche umfassen in jedem Fall ausschließlich die reinen Schadensbehebungskosten, nicht aber Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder dergleichen. Alle Schadenersatz- und allfällige Regressansprüche gegen uns sind bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen.


5. Zahlung
5.1 Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten allenfalls vereinbarte Rabatte als verfallen.

5.2 Die Inanspruchnahme von eingeräumten Skonti setzt voraus, dass alle uns zustehenden und bereits fälligen Ansprüche beglichen sind.

5.3 Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen; Wechselsteuer, Diskont, Protest und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr.

5.4 Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt.

5.5 Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet.

5.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen aus welchem Grund auch immer zurückzubehalten oder gegen unsere Forderungen eine Aufrechnung zu erklären. Soweit dem Kunden im Falle einer Lieferung oder Leistung ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich unseres Entgeltes zustehen sollte, ist dieses mit der Höhe des Deckungskapitals der angemessenen Verbesserungskosten beschränkt.

5.7 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu verrechnen. Wir sind aber jedenfalls berechtigt, uns verrechnete höhere Bankzinsen zu verlangen.

5.8 Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, die sofortige Zahlung der gesamten aushaftenden Forderung zu verlangen und insbesondere allenfalls gewährte Zahlungsziele zu wiederrufen; dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden.

5.9 Bei Zahlungs- oder Abnahmeverzug des Kunden trotz Setzung einer 8-tägigen Nachfrist sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte (insbesondere jenes gemäß 2.3), die in unserem Eigentum stehende Ware zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist oder; vom Vertrag zur Gänzeoder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, zurückzutreten. Wir sind berechtigt entweder ohne Schadensnachweis dreißig Prozent der vereinbarten Auftragssumme oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.


6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollständigen Bezahlung aller Verpflichtungen des Kunden, in unserem Eigentum. Bei Verzug des Kunden können wir die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Sachen verlangen und diese beim Kunden oder einem Dritten abholen, wobei der Kunde auf die Geltendmachung einer Zurückbehaltung, aus welchem Grund auch immer, verzichtet. Die Kosten der Rücknahme, die keinen Vertragsrücktritt darstellt, hat der Kunde zu tragen.

6.2 Der Kunde ist berechtigt, in unserem Vorbehalt stehende Ware im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes zu veräußern; die Sicherungsübertragung oder Verpfändung solcher Waren sind dem Kunden ebenso wie jegliche andere, nicht dem täglichen Geschäftsbetrieb entsprechende Verfügungen untersagt. Wird von dritter Seite auf Waren, die noch in unserem Eigentumvorbehalt sind, Exekution geführt oder sonst gegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich zu verständigen; allenfalls uns mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsende Kosten sind uns vom Kunden zu ersetzen.

6.3 Auch bei der Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter; in diesem Falle gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.


7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Ansprüche ist der Ort unseres Unternehmenssitzes.


8. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten ist Berlin bzw. der Sitz der Si Us Instruments GmbH. Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden, mit Ausnahme von UN-Kaufrecht.

8.1. Im Falle der.Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt der Restvertrag vollinhaltlich aufrecht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahekommende gesetzlich zulässige Bestimmung ersetzt.

8.2. Der Vertragspartner stimmt zu, dass wir seine Daten – soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Datenschutzgesetzes zulässig – speichern und verarbeiten.

 

Si Us Instruments GmbH, Max-Planck-Str. 3, 12489 Berlin
Stand: Juli 2024